Schulordnung

Disziplin beschneidet die Freiheit nicht – sie ermöglicht sie erst!

  • Ich habe das Recht, hier zu lernen, zu arbeiten und
    mich auf das Leben vorzubereiten.
  • Ich respektiere die LehrerInnen und MitschülerInnen
    in ihrer Persönlichkeit und ihr Recht auf einen
    reibungslosen und störungsfreien Unterricht.
  • Ich grüße in- und außerhalb der Schule höflich und
    freundlich und wähle einen respektvollen Umgang.
  • Ich befolge die Anordnungen der LehrerInnen.

Schulordnung:

1) Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:40 Uhr und dauert bis 13:10 Uhr bzw. von
13:35 Uhr – 15:15 Uhr.

2) Ich trage im Schulgebäude ausschließlich Hausschuhe und keine Kopfbedeckung.
Die SchülerInnen haben dem Anlass entsprechende Kleidung zu tragen (Sportunterricht,
Unterricht in der Klasse)

3) Zur Überbrückung von Wartezeiten stehen mir die Pausenhalle und der Schulhof
zur Verfügung. Im Schulhof darf nur mit Softbällen gespielt werden.
Die Verantwortung tragen in dieser Zeit (Mittagspause) die SchülerInnen selbst
bzw. die Eltern.

4) Der Aufenthalt in den Gängen und im Stiegenhaus während der kleinen Pausen ist
nur für einen notwendigen Raumwechsel und zum Aufsuchen der Toilette erlaubt.

5) Während der Schulzeit darf ich das Schulgebäude nicht verlassen. Für einen
Arztbesuch oder Behördenweg bringe ich vorher eine schriftliche Mitteilung der
Eltern mit. Wenn ich am Unterricht verhindert bin, sind meine Eltern verpflichtet
die Schule (Klassenvorstand) zu informieren.

6) Im und um das Schulgebäude sowie im Bereich der Bushaltestellen sorge ich für
absolute Sauberkeit und verpflichte mich, alle Einrichtungsgegenstände nicht
mutwillig zu zerstören. Weiters achte ich auch darauf, dass die WC-Anlagen sauber
gehalten werden.

7) Ich weiß, dass in der Schule (Handy im Spind) und bei Schulveranstaltungen das
Handy im ausgeschalteten Zustand aufbewahrt werden muss. Ausnahmen werden
von den LehrerInnen mitgeteilt. Eine ev. Handybenützung ist nur nach Rücksprache
mit Lehrpersonen gestattet.

8) Das Kauen von Kaugummis sowie Laufen und Raufen im Schulgebäude sind
strengstens untersagt!

9) Alle SchülerInnen tragen zu einem störungsfreien Unterricht bei.
In Ausnahmefällen müssen SchülerInnen, wenn sie trotz mehrmaliger
Ermahnungen und nach einem Beratungsgespräch mit dem Schulleiter, den Unterricht
weiterhin stören, von der Schule abgeholt werden. Der versäumte Stoff ist zu Hause
nachzulernen.

10) Mobbing kann schwere psychische Schäden verursachen, daher sind wir
verpflichtet, dies zu unterlassen bzw. zu melden!